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Seminare Fortbildungen / Allgemeine Hinweise zu den Seminaren
lempel
Anreise am ersten Seminartag
bis 9.45, Beginn 10.00

 
Tägliche Seminareinheiten von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00
 
Ende der Drei-und Zwei-Tagesseminare jeweils um 15.30 Uhr,
der Wochenseminare um 13.00
Die Teilnehmerzahl ist auf  25  Personen begrenzt.
 
Um möglichst viele Mitarbeitervertretungen zu berücksichtigen
behält sich der Vorstand das Recht auf eine Auswahl der
Teilnehmer vor, wobei zwei Anmeldungen pro Mitarbeitervertretung
ohne weiteres möglich sind. In der Regel wird in der Reihenfolge
des Datums der Anmeldung vorgegangen.
 
Jede Anmeldung wird im Einzelfalle 4 Wochen vorher bestätigt.
 
Arbeitsunterlagen
 
An Unterlagen für jedes Seminar werden zumindest die Textausgaben des MVG Kurhessen-Waldeck und
die AVR Kurhessen-Waldeck in der jeweils gültigen neuesten Fassung benötigt.
Weiterhin sind die Lose-Blatt-Sammlungen und Kommentare zu den Gesetzen und Richtlinien sowohl auf EKD-Ebene
als auch für Kurhessen-Waldeck (sofern erschienen) sinnvoll. Weitere Kommentare,
Rechtssammlungen und Handbücher für die MAV-Arbeit können mitgebracht werden.
Tagungsort und Drumherum
 
Hülsa ist die höchstgelegene Gemeinde im Knüll und ein Luftkurort. Die Umgebung eignet sich ausgezeichnet für Spaziergänge und andere sport-
liche Aktivitäten zum Ausgleich für die Seminararbeit.

Die Unterbringung erfolgt in Einzelbettzimmern, auf Wunsch auch im Doppelzimmer.
Wer vegetarische
Verköstigung will, sollte dies mit der Anmeldung angeben,
wer eine
Mitfahrgelegenheit zu bieten hat oder sucht ebenfalls.
Es empfiehlt sich für die
Freizeitgestaltung Sportbekleidung, Musikinstrumente, Liedertexte,
Spiele oder ähnliches mitzubringen. In der Regel wird einmal die Woche gekegelt oder gegrillt.
Dienstags bietet sich die Möglichkeit zum Saunieren, mittwochs Schwimmen und Damensauna.
 
Anspruch auf Fortbildung für MAV- Mitglieder
 
Die
Freistellung zum Seminar erfolgt nach § 19 MVG nach Beschluss der
jeweiligen MAV und auf Antrag bei der Leitung der Einrichtung. MAV-Mitglieder sind freizustellen,
die Kosten werden von der Einrichtung übernommen.
Jedes Mitglied der MAV hat mindestens 4 Wochen Fortbildungsmöglichkeiten pro Amtsperiode
für die Tätigkeit als Mitarbeitervertreter/-in.
Der Anspruch kann auch auf andere Mitglieder per Beschluss der MAV übertragen werden.