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agmav ![]() ![]() Ausschüsse: Arbeitsrecht & soziales ![]() ![]() ![]() Seminare Fortbildungen / Allgemeine Hinweise zu den Seminaren ![]() Anreise am ersten Seminartag bis 9.45, Beginn 10.00 Tägliche Seminareinheiten von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Ende der Drei-und Zwei-Tagesseminare jeweils um 15.30 Uhr, der Wochenseminare um 13.00 Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Um möglichst viele Mitarbeitervertretungen zu berücksichtigen behält sich der Vorstand das Recht auf eine Auswahl der Teilnehmer vor, wobei zwei Anmeldungen pro Mitarbeitervertretung ohne weiteres möglich sind. In der Regel wird in der Reihenfolge des Datums der Anmeldung vorgegangen. Jede Anmeldung wird im Einzelfalle 4 Wochen vorher bestätigt. Arbeitsunterlagen An Unterlagen für jedes Seminar werden zumindest die Textausgaben des MVG Kurhessen-Waldeck und die AVR Kurhessen-Waldeck in der jeweils gültigen neuesten Fassung benötigt. Weiterhin sind die Lose-Blatt-Sammlungen und Kommentare zu den Gesetzen und Richtlinien sowohl auf EKD-Ebene als auch für Kurhessen-Waldeck (sofern erschienen) sinnvoll. Weitere Kommentare, Rechtssammlungen und Handbücher für die MAV-Arbeit können mitgebracht werden. Tagungsort und Drumherum Hülsa ist die höchstgelegene Gemeinde im Knüll und ein Luftkurort. Die Umgebung eignet sich ausgezeichnet für Spaziergänge und andere sport- liche Aktivitäten zum Ausgleich für die Seminararbeit. Die Unterbringung erfolgt in Einzelbettzimmern, auf Wunsch auch im Doppelzimmer. Wer vegetarische Verköstigung will, sollte dies mit der Anmeldung angeben, wer eine Mitfahrgelegenheit zu bieten hat oder sucht ebenfalls. Es empfiehlt sich für die Freizeitgestaltung Sportbekleidung, Musikinstrumente, Liedertexte, Spiele oder ähnliches mitzubringen. In der Regel wird einmal die Woche gekegelt oder gegrillt. Dienstags bietet sich die Möglichkeit zum Saunieren, mittwochs Schwimmen und Damensauna. Anspruch auf Fortbildung für MAV- Mitglieder Die Freistellung zum Seminar erfolgt nach § 19 MVG nach Beschluss der jeweiligen MAV und auf Antrag bei der Leitung der Einrichtung. MAV-Mitglieder sind freizustellen, die Kosten werden von der Einrichtung übernommen. Jedes Mitglied der MAV hat mindestens 4 Wochen Fortbildungsmöglichkeiten pro Amtsperiode für die Tätigkeit als Mitarbeitervertreter/-in. Der Anspruch kann auch auf andere Mitglieder per Beschluss der MAV übertragen werden. |