|
agmav ![]() ![]() Ausschüsse: Arbeitsrecht & soziales ![]() ![]() ![]() Vorstand Aufgaben des Vorstandes Dem Vorstand gehören mindestens 7, höchstens 9 stimmberechtigte Mitglieder an, darunter die/der stellvertretende Vorsitzende und der/die Schriftführer/in. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer der Amtszeit nach § 55 Abs. 4 MVG-KW gewählt. Die Aufgabenverteilung regelt der Vorstand. Der Vorstand kann nach Bedarf bis zu 2 Personen, als sachkundige Mitglieder zu einzelnen Sitzungen mit beratender Stimme einladen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, rückt ein Ersatzmitglied nach. Ersatzmitglied ist der/die Bewerber/In mit der nächst niedrigeren Stimmenzahl. Dem Vorstand obliegt die Durchführung der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft nach dieser Ordnung, gemäß den Beschlüssen und Aufträgen der Mitgliederversammlung sowie den Bestimmungen des MVG-KW. Die Freistellung der Mitglieder des Vorstandes nach § 55 Abs. 5 MVG-KW regelt der Vorstand Die Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt dem/der Vorsitzenden dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in des Vorstandes. Sie können zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes in Kassel in Anspruch nehmen. Die Kosten der Geschäftsführung regeln § 55 Abs. 6 und 7, MVG-KW. |