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Vorstand
Aufgaben des Vorstandes
 
Dem Vorstand gehören mindestens 7, höchstens 9 stimmberechtigte Mitglieder an,
darunter die/der stellvertretende Vorsitzende und der/die Schriftführer/in.
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer der Amtszeit nach § 55 Abs. 4 MVG-KW gewählt.
Die Aufgabenverteilung regelt der Vorstand.
Der Vorstand kann nach Bedarf bis zu 2 Personen, als sachkundige Mitglieder zu einzelnen Sitzungen mit beratender Stimme einladen.
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, rückt ein Ersatzmitglied nach.
Ersatzmitglied ist der/die Bewerber/In mit der nächst niedrigeren Stimmenzahl.
Dem Vorstand obliegt die Durchführung der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft nach dieser Ordnung,
gemäß den Beschlüssen und Aufträgen der Mitgliederversammlung sowie den Bestimmungen des MVG-KW.
 
Die Freistellung der Mitglieder des Vorstandes nach § 55 Abs. 5 MVG-KW regelt der Vorstand
 
 
 
Die Geschäftsführung
 
Die Geschäftsführung obliegt dem/der Vorsitzenden dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
und dem/der Schriftführer/in des Vorstandes.
Sie können zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes in Kassel
in Anspruch nehmen.
Die Kosten der Geschäftsführung regeln § 55 Abs. 6 und 7, MVG-KW.